Tarifvertragsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323), das zuletzt durch Artikel 4f des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2651) geändert worden ist. Das Tarifvertragsgesetz (TVG) vom 9. April 1949 umfasst 13 Paragraphen und legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Tarifverhandlungen fest.
Das Tarifvertragsrecht bildet als besonderer Teil des Arbeitsrechts die gesetzliche Grundlage für Gewerkschaften und Tarifverträge — mit Blick auf das im Grundgesetz verankerte Grundrecht eines jeden Arbeitnehmers, Vereinigungen zu bilden.
Der Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien (Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern) und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können.