Nach langer Diskussion hat der Bundestag 2009 ein Gesetz zur Patientenverfügung verabschiedet. Die Erwartungen an das Gesetz waren hoch: Es sollte Rechtssicherheit für Ersteller und Anwender einer Patientenverfügung schaffen und Hinweise zu deren konkreter Ausgestaltung geben, unter Vermeidung einer zu starken Verrechtlichung des Lebensendes. Inwieweit das Gesetz die Erwartungen in der Praxis erfüllt hat, welche Probleme noch bestehen oder neu aufgetreten sind, wird in diesem Band aus interdisziplinären Perspektiven erörtert.